Schulgemeinschaften sollen über Ort der Selbsttests entscheiden

Einstimmiger Beschluss vom 13. April 2021

Schulgemeinschaften sollen über Ort der Selbsttests entscheiden

Der Bezirkselternausschuss Friedrichshain-Kreuzberg fordert den Senat auf,

bei Einführung einer Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, die Schulleitungen für ihre jeweilige Schule im Benehmen mit der Schulkonferenz und in Abstimmung mit der Schulaufsicht selbst entscheiden zu lassen, wo und wie die verpflichtenden Selbsttests umgesetzt werden.

Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen,

  • inwieweit die Familien die Selbsttests ihrer Kinder zu Hause (vor Antritt des Schulweges) mit großer Mehrheit zuverlässig leisten können und geeignet mit unterschriebenem Testbeleg dokumentieren können
  • oder ob eine Testung in der Schule potenziell größere Verlässlichkeit bietet
  • oder ob zwar ein Test zu Hause die Regel sein wird, aber gezielt und aktiv denjenigen Familien, die dies tendenziell eher nicht schaffen, eine Testung ihrer Kinder in der Schule ermöglicht wird oder gar von der Schulleitung auferlegt werden kann
  • oder ob jahrgangsweise differenziert verfahren wird, z.B. mit den 1.-3. Klassen zu Hause unter Begleitung der Eltern und einer Testung der höheren Klassen in der Schule.

Jegliche schulische Testung ist in den Hygieneplan der Schule einzubinden. Insbesondere eine Testung von Schülergruppen in Innenräumen kann nur unter hierfür optimalen Bedingungen stattfinden. Der Datenschutz und die Haftung müssen rechtssicher gewährleistet sein. Testungen in der Schule dürfen nicht zu weiterem Unterrichtsausfall führen.

Beschluss als PDF