Info-Pool Lehrermangel
Die Herausforderung „Lehrermangel“ wird uns in den nächsten Monaten in BEA und BSB umfassend beschäftigen. Den Beginn der Gremiendiskussion macht der LEA in der nächsten Sitzung. Für alle, die sich umfassender mit dem Thema beschäftigen wollen, haben wir hier einige Infos zusammengetragen.
Weitere Informationen in der untenstehenden PDF.
Terminverschiebung BEA-Sitzung
Wir wünschen allen Mitgliedern von BEA und BSB ein gute Neues Jahr un freuen uns auf die kommende gemeinsame Arbeit. Da wegen Terminüberschneidungen die konstituierende BSB Sitzung auf den 24.1.2023 verschoben werden musste, verschieben wir die BEA Sitzung auf den gleichen Termin im Anschluss, damit nicht zwei aufeinander folgende Wochen Sitzungen in Präsenz stattfinden.
Die Sitzung wird ab 19:00 dann als gemeinsame Sitzung weitergeführt.
Den frei werdenden Termin am 17.01.2023 nutzen wir ab 18.30 für das angekündigte Online-Fachgespräch für Interessierte am Thema:
Wie läuft politische Entscheidungsfindung am Beispiel von Bildung und Elternmitwirkung ab.
Mustergeschäftsordnung und Beschlussantrag
Neue Termine für 2022/2023 eingestellt
Auf der Seite Termine findet sich eine Liste mit den geplanten Terminen für 2022 und 2023.
Flyer zum Bildungs- und Teilhabepaket
Infobrief zum Übergang an weiterführende Schulen
Bildungspartnerschaft auf Augenhöhe: Wichtige Infos für die Arbeit in Gremien für Eltern
Stellungnahme des BEA/BSB zum Haushalt 2022/23
BSB und BEA Friedrichshain-Kreuzberg haben sich in der Sitzung am 15.03.2022 mit dem Doppelhaushalt 22/23 beschäftigt.
Wir wissen um die Belastung von Schüler*innen, Pädagogen*innen und Eltern durch die Pandemie, aber auch die neue Herausforderung durch die Hilfesuchenden aus der Ukraine, darunter viele Schüler*innen die durch Putins Krieg gezeichnet sind.
Diese Herausforderungen müssen ihre Berücksichtigung finden und in den Haushalt 22/23 einfließen.
Wir fordern Sie als Verantwortliche auf, auf Mittelkürzungen von jährlich ca. 25.817 € bis auf 3000 € bei den Mitteln, die der Schule zur Eigenverwendung zur Verfügung gestellt werden, zu verzichten. Die den Schulen eigenverantwortlich zur Verfügung gestellten Mittel sollten sogar ausgeweitet werden. Letztlich weiß jede Schule am besten, welche Bedarfe es vor Ort gibt. Jede Schule muss in den Haushaltsentscheidungen Berücksichtigung finden.
Wir sind uns mit dem Landesschulbeirat Berlin einig, dass es u.a. gilt:
- den Schulbau und damit ausreichend Schulplätze sicher zu finanzieren,
- Inklusion auch finanziell wirklich zuzulassen,
- ausreichend qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen in Unterricht, in der ergänzenden Betreuung und in der notwendigen Einzelbegleitung finanziell vorzuhalten,
- Lern- und Lehrmittel vollumfänglich finanziell zur Verfügung zu stellen,
- Willkommensklassen sicher auszufinanzieren,
- Sprachbildung als ein Kernthema in allen Klassenstufen umzusetzen,
- notwendige Fördermaßnahmen, die auch durch die Coronazeit entstanden sind, auf den Weg zu bringen und abzusichern,
- die Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen für alle schulischen Bereiche so zu finanzieren, dass wirklich ausreichend junge Menschen diese vielen Bildungsberufe studieren können,
- den steigenden Schüler*innenzahlen dabei Rechnung zu tragen!
Die für Schule und Bildung bereitgestellten Mittel müssen Schule erlauben, ihre Aufgaben auch tatsächlich zu erfüllen.
Da der Gesetzgeber einige Entscheidungen für den Bildungsbereich bindend vorgibt, z.B. Hygieneverordnungen, Schulgesetzänderungen, Haushalt für Bildung usw., erinnern wir an den Hinweis, dass es zwingend notwendig ist, dass die Gremien nach dem Schulgesetz in alle Entscheidungsprozesse, die Schule betreffen, einbezogen werden müssen.