Stellungnahme des BEA/BSB zum Haushalt 2022/23

BSB und BEA Friedrichshain-Kreuzberg haben sich in der Sitzung am 15.03.2022 mit dem Doppelhaushalt 22/23 beschäftigt.

Wir wissen um die Belastung von Schüler*innen, Pädagogen*innen und Eltern durch die Pandemie, aber auch die neue Herausforderung durch die Hilfesuchenden aus der Ukraine, darunter viele Schüler*innen die durch Putins Krieg gezeichnet sind.

Diese Herausforderungen müssen ihre Berücksichtigung finden und in den Haushalt 22/23 einfließen.

Wir fordern Sie als Verantwortliche auf, auf Mittelkürzungen von jährlich ca. 25.817 € bis auf 3000 € bei den Mitteln, die der Schule zur Eigenverwendung zur Verfügung gestellt werden, zu verzichten. Die den Schulen eigenverantwortlich zur Verfügung gestellten Mittel sollten sogar ausgeweitet werden. Letztlich weiß jede Schule am besten, welche Bedarfe es vor Ort gibt. Jede Schule muss in den Haushaltsentscheidungen Berücksichtigung finden.

Wir sind uns mit dem Landesschulbeirat Berlin einig, dass es u.a. gilt:

  • den Schulbau und damit ausreichend Schulplätze sicher zu finanzieren,
  • Inklusion auch finanziell wirklich zuzulassen,
  • ausreichend qualifizierte Pädagoginnen und Pädagogen in Unterricht, in der ergänzenden Betreuung und in der notwendigen Einzelbegleitung finanziell vorzuhalten,
  • Lern- und Lehrmittel vollumfänglich finanziell zur Verfügung zu stellen,
  • Willkommensklassen sicher auszufinanzieren,
  • Sprachbildung als ein Kernthema in allen Klassenstufen umzusetzen,
  • notwendige Fördermaßnahmen, die auch durch die Coronazeit entstanden sind, auf den Weg zu bringen und abzusichern,
  • die Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen für alle schulischen Bereiche so zu finanzieren, dass wirklich ausreichend junge Menschen diese vielen Bildungsberufe studieren können,
  • den steigenden Schüler*innenzahlen dabei Rechnung zu tragen!

Die für Schule und Bildung bereitgestellten Mittel müssen Schule erlauben, ihre Aufgaben auch tatsächlich zu erfüllen.

Da der Gesetzgeber einige Entscheidungen für den Bildungsbereich bindend vorgibt, z.B. Hygieneverordnungen, Schulgesetzänderungen, Haushalt für Bildung usw., erinnern wir an den Hinweis, dass es zwingend notwendig ist, dass die Gremien nach dem Schulgesetz in alle Entscheidungsprozesse, die Schule betreffen, einbezogen werden müssen.

Die Stellungnahme als PDF kann hier heruntergeladen werden.

Einladung zur Online-Diskursion des Bezirksschulbeirat Friedrichshain-Kreuzberg – „Wege und Lehren aus Corona“

Am 11. Januar 2022, 19 Uhr

Hier geht es zur Videokonferenz:

https://us02web.zoom.us/j/85669511918?pwd=ek5uRy9sdHNYcnM0eG5wRXhWQVhIZz09

Schnelleinwahl mobil +496950502596,,85669511918#,,,,*528498#

Meeting-ID: 856 6951 1918 Kenncode: 528498

Einwahl nach aktuellem Standort:

  • +49 695 050 2596 Deutschland
  • +49 69 7104 9922 Deutschland
  • +49 69 3807 9883 Deutschland
  • +49 69 3807 9884 Deutschland
  • +49 69 5050 0951 Deutschland
  • +49 69 5050 0952 Deutschland

Seit zwei Jahren prägt die Corona-Pandemie unser Leben. Die verordneten Schutzmaß- nahmen haben den schulischen Alltag nachhaltig geprägt. Wir, der Bezirksschulbeirat (BSB) Friedrichshain – Kreuzberg, hatten schon im Frühjahr 2021 zu einer öffentlichen Diskussion der Situation an den Schulen eingeladen.

Im BSB arbeiten Pädagog*innen, Schüler*innen und Eltern zusammen. Aus dieser Erfah- rung wissen wir um die gemeinsamen Fragen, aber auch die verschiedenen Perspektiven auf die aktuelle Situation an den Schulen. Gerade weil die Ansichten zu den Maßnahmen bei Eltern, Schüler*innen und Lehrern*innen sehr unterschiedlich sind, braucht es einen öffentlichen Raum, in dem wir miteinander reden können.

Als Expert*innen zur Debatte haben zugesagt:

  • Prof. Dr. Klaus Stöhr, Epidemiologie, Virologe und ehem. WHO-Sars-Forschungskoordinator und Leiter Pandemievorbereitung
  • Dr. Martin Terhardt, Kinder- und Jugendarzt, Mitglied der Stiko
  • Frau Kathrin Hannusch-Schmandt, Schulleiterin der Ellen-Key-ISS
  • Prof. Dr. Rainer Hanewinkel, Diplom-Psychologe und Psychologischer Psychotherapeut, Leiter des Instituts für Therapie- und Gesundheitsforschung Nord

Wir laden Sie, alle Schulbeteiligten und Interessierten, daher erneut ein, um gemeinsam mit Expert*innen die offenen Fragen zur Schule unter Pandemiebedingungen zu diskutieren.

  •   Soll es bei höheren Inzidenzahlen wieder Schulschließungen geben?
  •   Soll der verpflichtende Präsenzunterricht aufgehoben oder auf jeden Fallbeibehalten werden?
  •   Sollen sich möglichst viele Kinder und Jugendliche impfen lassen?
  •   Und welche Rollen spielen Schulen überhaupt im Pandemiegeschehen?

Als Schüler*innen fragen wir: „Müssen wir weiter auf Einschulungsfeiern, Abibälle, Klassenfahrten, Schulfeste, Arbeitsgemeinschaften und Sport verzichten? Wer fragt uns, wann und wo, nach unseren Bedürfnissen? Als Pädagog*innen fragen wir: „Müssen wir mit unseren Schüler*innen ausschließlich die Curricularen Versäumnisse aufarbeiten oder hat die Pandemie uns nicht auch eine längst fällige Neuausrichtung hin zu einer moderneren Pädagogik in Schule gezeigt?Als Eltern fragen wir: „Wann können wir unser Familien- und Arbeitsleben endlich wieder verlässlich planen? Wann wird unseren Kindern endlich (wieder) ein erfüllendes, gut strukturiertes Bildungs- und Freizeitprogramm angeboten? Warum geht es auch in der Pandemie scheinbar immer nur um Noten? Wer kümmert sich um die Jugendlichen, die im langen zweiten Lockdown verloren gegangen sind bzw. die jetzt nicht mehr mitkommen? Bedeutet das Programm „Stark trotz Corona“ nur büffeln im Nachhilfeunterricht? Wir freuen uns auf eine anregende Diskussion.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Veranstaltung-BSB-FK@gmx.de

Beschlüsse des Bezirkselternausschusses FK zu Verfahrensfragen für die Amtsperiode Schuljahr 2021/22

Stellung stellvertretender Mitglieder

Die stellvertretenden Mitglieder im BEA Friedrichshain-Kreuzberg werden zu allen Sitzungen eingeladen und nehmen als ständige Gäste mit Rede- und Antragsrecht an den Sitzungen teil. 

Sitzungstag und Sitzungsort

Der Terminplan für die monatlichen Sitzungen wird in Abstimmung mit dem Terminplan des Schulstadtrats erstellt. Bevorzugter Wochentag ist nach Möglichkeit der Dienstag. Die Sitzungsorte sollen abwechselnd in Kreuzberg und Friedrichshain liegen.

Einladungen und Protokolle

Einladungen und Protokolle (ohne die Anwesenheitsliste) werden auf der Homepage des Bezirkselternausschuss veröffentlicht. Die Mitglieder im BEA leiten die Protokolle an die einzelne Schule weiter. Es steht den einzelnen GEVs frei, Protokolle an alle Eltern der Schule zu versenden oder auf der entsprechenden Schulhomepage zur Verfügung zu stellen. Das notwendige Verlangen nach § 122 Abs. 3 Satz 2 SchulG entfällt.

Nächste Sitzung des BEA am 14. September 2021

Sitzung des Bezirksschulbeirat und Bezirkselternausschuss Friedrichshain-Kreuzberg

am 14, September 2021 , 18:30 Uhr

in der Grundschule am Traveplatz,
Jessnerstr. 24,
10247 Berlin

erreichbar über S+U Bhf. Frankfurter Allee

Die Sitzung findet in Präsenz statt. Es gelten die 3G-Regeln (Zugang für Geimpfte, Genesene, Getestete –bitte die entsprechenden Nachweise mitführen, Schüler sind von der Testpflicht befreit, sofern sie ihren Schülerausweis mitführen). Sofern der vorgeschriebene Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, besteht Maskenpflicht (FFP2) im Raum.

Schulgemeinschaften sollen über Ort der Selbsttests entscheiden

Einstimmiger Beschluss vom 13. April 2021

Schulgemeinschaften sollen über Ort der Selbsttests entscheiden

Der Bezirkselternausschuss Friedrichshain-Kreuzberg fordert den Senat auf,

bei Einführung einer Testpflicht für Schülerinnen und Schüler, die Schulleitungen für ihre jeweilige Schule im Benehmen mit der Schulkonferenz und in Abstimmung mit der Schulaufsicht selbst entscheiden zu lassen, wo und wie die verpflichtenden Selbsttests umgesetzt werden.

Bei der Entscheidung ist zu berücksichtigen,

  • inwieweit die Familien die Selbsttests ihrer Kinder zu Hause (vor Antritt des Schulweges) mit großer Mehrheit zuverlässig leisten können und geeignet mit unterschriebenem Testbeleg dokumentieren können
  • oder ob eine Testung in der Schule potenziell größere Verlässlichkeit bietet
  • oder ob zwar ein Test zu Hause die Regel sein wird, aber gezielt und aktiv denjenigen Familien, die dies tendenziell eher nicht schaffen, eine Testung ihrer Kinder in der Schule ermöglicht wird oder gar von der Schulleitung auferlegt werden kann
  • oder ob jahrgangsweise differenziert verfahren wird, z.B. mit den 1.-3. Klassen zu Hause unter Begleitung der Eltern und einer Testung der höheren Klassen in der Schule.

Jegliche schulische Testung ist in den Hygieneplan der Schule einzubinden. Insbesondere eine Testung von Schülergruppen in Innenräumen kann nur unter hierfür optimalen Bedingungen stattfinden. Der Datenschutz und die Haftung müssen rechtssicher gewährleistet sein. Testungen in der Schule dürfen nicht zu weiterem Unterrichtsausfall führen.

Beschluss als PDF

Wissenslücken lassen sich später füllen – Entwicklungsphasen nachleben aber nicht.

Beschluss vom 9. Februar 2021

  1. Die Senatsbildungsverwaltung sowie alle Verantwortlichen an Schulen werden aufgefordert, insbesondere den jüngsten Schüler*innen von Grundschulen, den Jahrgängen 1 bis 3, nach dem 8.2., spätestens aber zum 15.2. Präsenzzeit in der Klassengemeinschaft zu ermöglichen, sofern sich nicht eine völlig neue Lage in der Pandemie ergibt.

    Die Expertise der Kinder- und Jugendärzte über die erheblichen Auswirkungen auf die Entwicklung insbesondere der jungen Kinder in Verbindung mit den Erkenntnissen, dass Kinder bis zu 10 bzw. 12 Jahren in nur sehr geringem Umfang zum Infektionsgeschehen beitragen, soll in allen Entscheidungen über die Öffnung der Schulen wie auch zur Schulorganisation maßgeblich zu Rate gezogen werden.

    Die Anordnung der SenBJF vom 08.01.2021 mit dem Aussetzen der Präsenzpflicht für alle Primarschüler*innen darf für die Klassen 1-3 der Grundschulen nicht über die Winterferien hinaus fortgeführt werden. Stattdessen soll folgende Regelung vom 06.01.2021 schnellstmöglich grundsätzlich Gültigkeit erhalten:

    „Die Jahrgangsstufen 1 bis 3 des Primarbereichs werden in festen Lerngruppen (halbierte Klassenstärke) unter Wahrung der Abstands- und Hygieneregeln unterrichtet. Es ist ein Präsenzunterricht für jeden Schüler und jede Schülerin von mindestens drei Stunden täglich sicherzustellen.“

    Hierbei soll den Schulen Gestaltungsspielraum für angepasste organisatorische Lösungen gegeben und die von SenBJF am 6.1.21 genannten Präsenzzeiten -unter Einbeziehung der Schulgemeinschaft- eigenverantwortlich über einen Zeitraum von zwei Wochen organisieren zu können.
  1. Auch bei der sehr geringen Infektiosität der Kinder bis 10 Jahren sollen die in der gemeinsamen Stellungnahme der DAKJ (Deutsche Akademie der Kinder- und Jugendärzte), der DGPI (Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie) und des Lehrerverbandes vom 2.01.2021 aufgeführten Hygienemaßnahmen für den Präsenzbetrieb so weitgehend wie möglich beachtet und umgesetzt werden:

    „Der Infektionsschutz an Schulen ist deutlich zu verbessern.
  • Alle Unterrichtsräume und Lehrerzimmer müssen belüftbar sein.
  • Der Abstand von 1,5m muss bei Wechselunterricht eingehalten werden können.
  • Lehrkräften sollen zum Gesundheitsschutz in ausreichender Zahl geeignete Atemschutzmasken zur Verfügung gestellt werden, auch um nicht zu Kontaktpersonender Kategorie 1 zu werden.
  • Schnellteste auf Infektionen mit SARS-CoV-2 sollen bedarfsorientiert an Schulen vorgehalten werden
  • Die Sanitäranlagen sollen in einen hygienisch einwandfreien Zustand versetzt werden.
  • Der Transport in Schulbussen und im öffentlichen Personennahverkehr ist unterHygienegesichtspunkten zu regeln.
  • Lehrkräfte als Hygienebeauftragte sind in jeder Schule vorzusehen.
  • Strukturierte Ausbruchsanalysen bei Infektionsfällen in der Schule durch dasGesundheitsamt sind verpflichtend.
  • Außerdem sind Schulöffnungen und Schulschließungen durch wissenschaftlicheUntersuchungen zu begleiten.

Falls möglich sollten Schulen für die Einhaltung der Mindestabstandsregeln zusätzliche Räume zur Verfügung gestellt und außerdem deutlich mehr Busse eingesetzt werden, zumal diese derzeit ausreichend verfügbar sind. Noch ist unklar, wie neue Virusmutanten z.B. die südenglische Linie B1.1.7 das Infektionsgeschehen beeinflussen könnten. Aber die gemeinsam empfohlenen Maßnahmen könnten auch bei anderen Mutanten das Infektionsrisiko minimieren.

Das Recht von Kindern und Jugendlichen auf Bildung und Betreuung sowie ausreichender Gesundheitsschutz für Lehrkräfte und Schüler müssen gleichermaßen berücksichtigt und gewährleistet werden.“

https://www.dakj.de/pressemitteilungen/gemeinsamer-appell-von-kinder-und-jugendaerzt-inn-en-und-lehrkraeften/

  1. Im Unterschied zu dem Präsenzunterricht der Klassen 1 bis 3 sind die Hygieneregeln auf Grund der möglichen höheren Infektiosität strikter zu beachten (siehe dazu weiter unten). Für die Schüler*innen der Jahrgänge 4 bis 6 und der Mittel- und Oberstufe sollen die Möglichkeiten von (teilweise) Präsenzzeit – ergänzend zum SaLzH – unter Fortentwicklung/Anpassung der Hygienemaßnahmen zum Beginn des zweiten Halbjahres überprüft werden. Auch hierfür sind die Stellungnahmen und Ratschläge der Kinder- und Jugendärzte unter Einbeziehung aktueller Forschungsergebnisse maßgeblich. Für die organisatorische Umsetzung einer auf die Schüler*innen abgestimmten Struktur von Lernen in kleinen Gruppen (zur Einhaltung von Abstand und Luftqualität) in der Schule sowie individuellem Lernen Zuhause sollen den Schulen -unter Einbeziehung der Schulgemeinschaft- Gestaltungsspielraum gegeben werden. Die individuellen Bedürfnisse der Schüler*innen nach Struktur, Kommunikation, Unterstützung und nach Bereitstellung von technischer / räumlicher Infrastruktur und anderen Bedarfen sollen hierbei im Vordergrund stehen.
  1. Bei allen Maßnahmen und Folgemaßnahmen für alle Jahrgänge ist die Förderung des seelischen, geistigen und gesundheitlichen Wohlergehens des Kindes/Jugendlichen als absolut prioritär zu erachten. Wissenslücken können im späteren Leben gefüllt werden, Entwicklungsphasen aber nicht nachgelebt werden! Defizite an Bewegung, Kontakten und Beziehungen, die den Kindern und Jugendlichen bisher abverlangt worden sind, lassen jetzt schon Langzeitfolgen auch für die spätere Entwicklung befürchten. Der Ausgleich dieser Defizite soll jetzt Priorität bekommen.
    Es sind Abstriche an Unterrichtsstoff und an den Rahmenlehrplänen aktiv vorzunehmen. Präsenzzeit soll vornehmlich für die Unterstützung des seelischen und gesundheitlichen Wohlergehens für die Schüler*innen genutzt werden, um den Schaden für die Schüler*innen und Jugendlichen möglichst gering zu halten. Beziehungsarbeit sowie Coaching durch die Pädagog*innen für die Schüler*innen zur Bewältigung der aktuellen Pandemiesituation sollen Vorrang haben vor der Wissensvermittlung und dem Abprüfen von Lernerfolgen.
  1. Der BEA appelliert an alle für schulische Bildung Verantwortlichen sowie an Elternvertreterinnen und Elternvertreter – und legt es sich als Selbstverpflichtung auf – in ihren Entscheidungen/Empfehlungen/Beschlüssen zu Schul- und Kitaschließungen aufgrund der Corona- Pandemie,
    • im Besonderen die Expertisen der Kinder – und Jugendärzte zur Kenntnis zu nehmen und sich mit ihnen auseinanderzusetzen,
    • die Erfahrung und Expertise von Pädagog*innen, Schulsozialarbeit und Schulpsychologie einzubeziehen und
    • im Besonderen diejenigen Familien und Kinder/Jugendlichen zu berücksichtigen, die auf Grund ihrer sozialen Lage am härtesten betroffen und von möglichen gesundheitlichen und sozialen Folgen am stärksten bedroht sind.

Der Beschluss wurde unter Anwendung von § 116 Absatz 3 Satz 2 gefasst.

Beschluss als PDF.

Beschluss vom 19.01.2021

Lehrermangel beseitigen – Schulqualität wieder herstellen – Inklusion sichern!

Bildungsverwaltung und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Mittel bereitzustellen, eine hinreichende Personalversorgung der Schulen sicher zu stellen.

Der BEA FK schließt sich insofern der Forderung des LSA, 10 % mehr Lehrerstellen zu schaffen, grundsätzlich an. Wir fordern deshalb

im Rahmen der Haushaltsdiskussion für den Doppelhaushalt 2022/2023 pauschal eine 10%-ige Erhöhung der Planstellen für Lehrer und Erzieher

einzustellen.

In den Folgejahren sind die Planstellen so vorzuhalten, dass sichergestellt ist, dass tatsächliche Fehlzeiten des Personals (unabhängig davon, ob es zu einem Stundenausfall kommt) zu 100 % bezogen auf jede Einzelschule ausgeglichen werden können.

Den Schulkonferenzen sowie den bezirklichen Gremien sind jährlich durch die Schulleitungen bzw. die Schulaufsicht statistische Zahlen zu übermitteln, aus denen sich ergibt, wie die durch die Zumessungsrichtlinie zugewiesenen Ressourcen (strukturelle Unterstützung, Förderunterricht, Ermäßigungs-stunden, Doppel- Steckungen, Grundversorgung, Fehlzeiten durch Krankheit etc. pp) tatsächlich Verwendung finden (im Vergleich zugemessen – tatsächlich verwendet).

Um die zusätzlichen Planstellen sinnvoll den Schulen zur Verfügung zu stellen, ist u.a. die jeweilige Zumessungsrichtlinie wie folgt abzuändern:

Für die Zumessung an Grundschulen ist auf das System vor dem Sj 2017 / 2018 umzustellen, d.h. zurückzukehren auf ein System der Zuordnung von Stunden je Klasse anstelle des Systems Stunde je Schüler.

  • Ergänzend sind Ober- und Untergrenzen für Klassenfrequenzen festzulegen.
  • Bis zu 20 % der zusätzlichen Planstellen können den Bezirken sowie der Bildungsverwaltung des Senatszugeordnet werden, etwa um

o einen Lehrer- und Erzieherpool zu bilden für nicht eingeplante Bedarfe
o bzw. regionale und einzelfallbezogene Dispositionen bzw. Nachsteuerungen der Bedarfe nach

Anlage 2 der Zumessungsrichtlinie.

Grundsätzlich ist die Verwendung von zugemessenen Stunden nach Anlage 2 für andere Zwecke zu untersagen.

Die übrigen neugeschaffenen Planstellen sind Punkt VII. der Richtlinie zuzuordnen. Die Mittel dafür sind in die Verwaltung der Schulkonferenz der eigenverantwortlichen Schule zu stellen, sofern Planstellen derzeit nicht besetzt werden können.

In der Zumessungsrichtlinie für Erzieher und Erzieherinnen … (aktuell: Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 10/2019) sind analoge Regelungen für den Ausgleich von Fehlzeiten und das Verwendungsverbot zugemessener Stunden für sonderpädagogische Maßnahmen einzustellen. Die Benachteiligung freier Träger bei der Umwandlung von Lehrer- in Erzieherstunden ist aufzuheben. Soweit hier haushaltsrechtliche Probleme gesehen werden, sind die notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen.