Beschluss vom 19.01.2021

Lehrermangel beseitigen – Schulqualität wieder herstellen – Inklusion sichern!

Bildungsverwaltung und Abgeordnetenhaus werden aufgefordert, die Mittel bereitzustellen, eine hinreichende Personalversorgung der Schulen sicher zu stellen.

Der BEA FK schließt sich insofern der Forderung des LSA, 10 % mehr Lehrerstellen zu schaffen, grundsätzlich an. Wir fordern deshalb

im Rahmen der Haushaltsdiskussion für den Doppelhaushalt 2022/2023 pauschal eine 10%-ige Erhöhung der Planstellen für Lehrer und Erzieher

einzustellen.

In den Folgejahren sind die Planstellen so vorzuhalten, dass sichergestellt ist, dass tatsächliche Fehlzeiten des Personals (unabhängig davon, ob es zu einem Stundenausfall kommt) zu 100 % bezogen auf jede Einzelschule ausgeglichen werden können.

Den Schulkonferenzen sowie den bezirklichen Gremien sind jährlich durch die Schulleitungen bzw. die Schulaufsicht statistische Zahlen zu übermitteln, aus denen sich ergibt, wie die durch die Zumessungsrichtlinie zugewiesenen Ressourcen (strukturelle Unterstützung, Förderunterricht, Ermäßigungs-stunden, Doppel- Steckungen, Grundversorgung, Fehlzeiten durch Krankheit etc. pp) tatsächlich Verwendung finden (im Vergleich zugemessen – tatsächlich verwendet).

Um die zusätzlichen Planstellen sinnvoll den Schulen zur Verfügung zu stellen, ist u.a. die jeweilige Zumessungsrichtlinie wie folgt abzuändern:

Für die Zumessung an Grundschulen ist auf das System vor dem Sj 2017 / 2018 umzustellen, d.h. zurückzukehren auf ein System der Zuordnung von Stunden je Klasse anstelle des Systems Stunde je Schüler.

  • Ergänzend sind Ober- und Untergrenzen für Klassenfrequenzen festzulegen.
  • Bis zu 20 % der zusätzlichen Planstellen können den Bezirken sowie der Bildungsverwaltung des Senatszugeordnet werden, etwa um

o einen Lehrer- und Erzieherpool zu bilden für nicht eingeplante Bedarfe
o bzw. regionale und einzelfallbezogene Dispositionen bzw. Nachsteuerungen der Bedarfe nach

Anlage 2 der Zumessungsrichtlinie.

Grundsätzlich ist die Verwendung von zugemessenen Stunden nach Anlage 2 für andere Zwecke zu untersagen.

Die übrigen neugeschaffenen Planstellen sind Punkt VII. der Richtlinie zuzuordnen. Die Mittel dafür sind in die Verwaltung der Schulkonferenz der eigenverantwortlichen Schule zu stellen, sofern Planstellen derzeit nicht besetzt werden können.

In der Zumessungsrichtlinie für Erzieher und Erzieherinnen … (aktuell: Verwaltungsvorschrift Schule Nr. 10/2019) sind analoge Regelungen für den Ausgleich von Fehlzeiten und das Verwendungsverbot zugemessener Stunden für sonderpädagogische Maßnahmen einzustellen. Die Benachteiligung freier Träger bei der Umwandlung von Lehrer- in Erzieherstunden ist aufzuheben. Soweit hier haushaltsrechtliche Probleme gesehen werden, sind die notwendigen gesetzlichen Anpassungen vorzunehmen.